Als Gedenktag für die Verstorbenen wird am letzten Sonntag des Kirchenjahres der Totensonntag (auch Ewigkeitssonntag) von den evangelischen Kirchen begangen.
Als "stiller Tag" ist der Totensonntag in allen Bundesländern, außer in Hamburg, besonders geschützt. Beispielsweise sind Musikaufführungen in Gaststätten verboten, bzw. reglementiert.
Alle Angaben ohne Gewähr · zuletzt aktualisiert am 05.09.2012 · Quelle: www.wikipedia.org
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