1934 führte die evangelische Kirche den Buß- und Bettag offiziell ein. Der Tag soll eine Haltungsänderung, eine Umkehr zu Gott hin, bewirken.
Er wird am Mittwoch vor Totensonntag abgehalten.
Zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung wurde der Buß- und Bettag 1995 als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Lediglich in Sachsen ist er weiterhin ein gesetzlicher Feiertag. Die abhängig Beschäftigten Sachsen zahlen dafür einen höheren Satz zur Pflegeversicherung.
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